Flora GmbH haftet für die Qualität ihrer Produkte.

Produktgarantie gilt, wenn die Produkte gemäß Betriebsanordnungen des Herstellers eingebaut und betrieben werden.

Garantie für Holzfenster und Türen

Garantie bezieht sich auf
Kategorie
Zeitraum
Fensterbau
Geometrie der verleimten Produkte und Konstruktionen
5 Jahre
Außentürbau
Geometrie der verleimten Produkte und Konstruktionen
5 Jahre (zugelassene Krümmung bis zu 2mm pro 1 m)
Glas
Kondensatbildung auf der Innenseite der Verglasung, Luftdurchdringung zwischen der Laminierung der Verglasung
5 Jahre Herstellergarantie
Fensterbeschlag
Funktionalität und Korrosion
10 Jahre Herstellergarantie
Fenstergriffe (Roto)
Funktionalität
10 Jahre Herstellergarantie
Außentürbeschlag
Funktionalität (KFV)
Funktionalität (Simonswerk)
5 Jahre Händlergarantie
Herstellergarantie für 200000 Öffnungsrunden
Außentürgriffe
Funktionalität
2 Jahre Händlergarantie
Außenbeschichtung * für gestrichene Fenster und Türen
Rissbildung oder Abblätterung der Farbe
5 Jahre
Außenbeschichtung * im Küstenbereich (bis zu 2 km vom Meer entfernt)
Rissbildung oder Abblätterung der Farbe
2 Jahre
Innenbeschichtung
Rissbildung oder Abblätterung der Farbe
Beizen + Rissbildung oder Abblätterung des Lacks**
5 Jahre
5 Jahre
Abdichtung, Silikon
Rissbildung
2 Jahre
Produktmontage
Wenn die Montage von FLORA GmbH oder einer von Flora bevollmächtigten Personen durchgeführt worden ist.
5 Jahre

*Außenbeschichtung. Gebeizte lackierte Oberfläche wird von der Garantie nicht abgedeckt.

*Gebeizter Lackton wird während des ersten Jahres dunkler, weil das Holz durch UV-Strahlen dunkler werden kann.

Die festgestellten Mängel sind von dem Kunden an Flora GmbH innerhalb von 30 Kalendertagen per einer schriftlichen Mitteilung ab dem Datum der Mangelfeststellung mitzuteilen. Maximale Information über den festgestellten Mangel oder Unvollkommenheit, als auch Information über den Standort des Produktes muss hinzugefügt werden. Wartungsreparatur kann nur die Person oder der Bevollmächtigter einer solchen Person anfordern, die den Vertrag über die Produktherstellung und Konstruktionseinbau abgeschlossen hat. Nach dem Erhalt der Garantieanforderung wird Vertreter der Flora GmbH sich mit dieser Person in Verbindung setzen, um sich über die Aufhebung des Mangels zu einigen.

In dem Schreiben muss Folgendes angegeben warden:

Auftrags Nr., Name, Nachname des Kunden, Rufnummer, Adresse des Objekts, wo die Konstruktion sich befindet, Mangelbeschreibung, Foto des Mangels (wenn man es auf eine solche Art dokumentieren kann), Vollmacht, wenn die Wartungsreparatur von einer solchen Person beantragt wird, die kein Auftragnehmer ist.

Garantie gilt nicht für:

  • Sichtfehler, die nicht in einem Abstand von 1,5 M von der Konstruktion sichtbar sind und die Funktionalität des Fensters nicht beeinträchtigen;
  • Schäden, die die Menschen vorsätzlich oder unwissentlich, durch Fahrlässigkeit, Unwissenheit oder Missbrauch verursacht haben (z.B. Beschädigter Beschlag, wenn die Konstruktion mit Gewalt geschlossen wurde).
  • Schäden, die die Bauarbeiter oder Reparaturarbeiter zugefügt haben.
  • Funktionsstörungen, die wegen unerlaubter Reparatur oder Modifikation entstanden sind.
  • Eigenschaften der Holztextur oder –Faser, ihre Farbe, Breite, Richtung.
  • Beschädigungen, die von Vögel, Insekten, Tieren oder Haustieren (z.B. Hund hat die Fensterbank beschädigt oder die Außentür gekratzt) verursacht wurden.
  • Unterschiede der Holznaturtöne sowohl in der Oberfläche des keilgezinkten, als auch für den durchgehenden Material.
  • Holzharzauftreten aus der Konstruktion.
  • Natürlicher Abnutzung (z.B. Beschlagsregulierung für die Fenster, die länger als ein halbes Jahr in Betrieb sind)
  • Holzfenster und Fensterbänke, die in Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit – Hallenbädern, Saunas, Gewächshäusern usw – eingebaut worden sind
  • Schäden der höheren Gewalt (z.B. Sturm, Überschwemmung, Unruhen usw).
  • In den Fällen, wenn der Kunde die Auftragsnummer oder den Namen und Nachnamen (für Privatpersonen) oder den Namen (für juristische Personen), die den Vertrag unterschrieben haben, nicht weiß
  • Für die Konstruktionen, wo die Aufstellung nicht gemäß der Montageanweisung von Flora GmbH durchgeführt worden ist
  • Für die Schäden, die nach dem Konstruktionseinbau durch übermäßige Feuchtigkeit (mehr al 65%) entstanden sind (z.B. wegen Putzarbeiten oder Betonarbeiten)
  • Wenn keine Überdachung an den Außentüren vorgesehen / aufgebaut ist, die vor direkter Auswirkung von äußeren Bedingungen schützt
  • Für die Mängel, die in der Holzkonstruktion, im Beschlag, in den Aluminiumprofilen, Bauteilen wegen einer schadender Einwirkung (Chemikalien) aufgetreten sind

Garantiebedingungen sind ungültig und Flora GmbH übernimmt keine Haftung, wenn einer oder mehrere Betriebs- und Montageanleitungen nicht eingehalten worden sind.

Flora GmbH verpflichtet sich, in der oben genannten Zeit ab dem Zeitpunkt des Verkaufs und auf eigene Kosten Garantiereparaturen durchzuführen, wenn solche Schäden festgestellt werden, die Folgen einer ungenügend sorgfältiger Arbeit sind.