BEDIENUNGSANLEITUNG DER HOLZFENSTER UND TÜREN

  • Holzprodukte können in Räumen mit einer relativen Raumfeuchtigkeit von 50-65% gelagert und betrieben werden.
  • Unmittelbar nach der Montage der Fenster und Türen sollten sie sorgfältig nur mit sauberem Wasser gereinigt werden.
  • Glasscheiben können nicht früher als in 4 Wochen gereinigt werden.
  • Reinigen Sie den Silikondichtstoff von Holzprodukten nicht mit groben Reinigern und chemisch aktiven Reinigungsmitteln.
  • Holzteile können mit pflegenden Produkten gewaschen werden, die dafür geeignet und ausgelegt sind. Man kann diese nicht mit Putzschwamm gerieben werden, die nicht für Holzoberflächen geeignet sind, man darf die nicht mit scharfen Gegenständen oder anderen abrasiven Mitteln behandeln.
  • Um die Verklebung der Dichtung an die Konstruktion zu vermeiden, gewährleisten Sie es, das die Fenster in den ersten zwei Betriebswochen mindestens 1 x täglich geöffnet werden.
  • Holzteile müssen 3-4 mal pro Jahr mit einem speziellen Lack und Lackschutz behandelt werden.
  • Es ist verboten, auf die Fenster- und Türflügel schwere Gegenstände aufzuhängen und beliebige Gegenstände zur Fixierung des Flügels zwischen dem Flügel und dem Rahmen zu platzieren.
  • Es ist verboten, beim Öffnen des Fensters oder der Tür die Flügel an die Wand zu drücken.
  • Es ist verboten, Fenster und Türen offen zu halten, wenn draußen die Windgeschwindigkeit mehr als 3 m/s überschreitet
  • Es ist verboten, auf die Fensterbank mit den Füßen zu klettern, heiße Gegenstände oder Gegenstände, die Hitze verteilen, zu stellen.
  • Beim Schließen des Flügels, darf man nicht Körperteile zwischen dem Flügel und Rahmen einklemmen.
  • Wenn ein kleines Kind oder ein psychisch kranker Mensch Zugang zum Fenster hat, muss der Flügel mit einem Verriegelungsgriff oder einem Öffnungsblocker versehen werden.
  • Mindestens einmal im Jahr muss die Schmierung der Beschläge durchgeführt, ggf. Wenn nötig müssen die Schrauben des Mechanismus festgezogen werden. Anti-Einbruchs-Gegenplatte sollte regelmäßig – einmal monatlich – geschmiert werden. Zustand jeder Schraube muss regelmäßig überprüft werden.
  • Es ist verboten, Gegenstände zwischen dem Flügel und dem Rahmen in der offenen Position des Fensters zu stellen.
  • Versuchen Sie nicht, die Griffposition zu ändern, wenn sich der Fensterflügel in der offenen Position befindet.
  • Es ist verboten, die Heizkörper gegen verglaste Fenster- und Türteile auszurichten.
  • Vor einer Raumreparatur müssen die Holzteile mit einem Schutzfilm abgedeckt werden. Dieses Produkt darf an die Teile NUR mit folgenden Klebebändern angebracht werden: 4334 Tesa Präzisionskrepp, 4838 Tesa Maskenband, 4438 Tesa Oberflächenschutzband, 50560 Tesa Oberflächenschutzband, Scotch 20902 (3M), Schuller 4549 Putzband Gevebeband, Scotch Bauklebeband (musta).
  • Wenn das Isolierglas verschwitzt, müssen die Räume gelüftet werden.
  • Jedes Jahr muss man die Eckverbindungen und Bauverbindungen kontrollieren. Sollten dort Risse auftreten, so müssen die durch Füllen mit einem Dichtmittel verhindert werden.
  • Oberhalb der Außentür muss eine Abdeckung sein, die die Tür vor direkten äußeren Einflüssen schützt.
  • Fenster- und Türnuten müssen 3-4 mal im Jahr von Fremdkörpern gereinigt werden.
  • Verglasung muss mindestens einmal jährlich nur mit speziellen Mitteln und Werkzeugen gewaschen werden.
  • Anbringung von harten Materialien (z.B. Zementstücke, Gips usw.) auf die Produktoberfläche muss vermieden werden.
  • Die Oberfläche der Konstruktion und der inneren Fensterbänke muss unverzüglich gereinigt werden, sobald beliebige Fremdkörpern oder Flüssigkeiten die Oberfläche berühren, da sie die Farbe oder den Lack beschädigen können.
  • Sollten in der Konstruktion von Fenster oder Türen Schließmechanismen eingebaut werden, müssen die beweglichen Teile mindestens einmal alle 3 Monate geschmiert werden. Es ist zwingend erforderlich, dass der Flügel in einer offenen Position nicht mit anderen Gegenständen (z.B. Kleidung) überlastet wird.
  • Die Führungsschienen der Schiebetürenbeschläge sollen regelmäßig von Staub und Schmutz gereinigt werden, um eine Beschädigung der Rollen von Schiebetürbeschlägen zu vermeiden.
  • Elektroantriebe fürs automatisierte Öffnen und Schließen dürfen erst dann getätigt werden, wenn die ordnungsgemäß ans Steuerungsgerät angeschlossen sind. Antriebe, die in die Holzfenster eingebaut worden sind, dürfen nur durch einen entsprechend qualifizierten Fachmann angeschlossen werden.
  • Moskitonetze können von innen und außen angebracht werden. Bei außenseitig angebrachten Moskitonetze muss man darauf achten, dass die Roll-out-Netzwerkkassette nicht dem Niederschlag ausgesetzt ist. Das Strecken und Spannen des Netzes sollte in keiner Eile stattfinden, um Ziehen des Netzes oder unkontrolliertes Aufrollen des Netzes vermeiden zu können. Die Seitenführungen und die unteren Schließer müssen von Staub und anderem Abfall sauber erhalten bleiben. Für die inneren Moskitonetze sind die obenerwähnten Bedienungsanweisungen gültig.
  • Unbehandelte Fertigprodukte dürfen in einem unbehandelten Zustand nicht länger als 36 Stunden seit der Lieferung bleiben. Man muss die in Räumen bei einer relativen Raumfeuchtigkeit von nicht mehr als 60% und Luft t°von +18 bis + 24°C gelagert werden. Solche Produkte dürfen nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden.
  • Die Fensterbänke sollten waagerecht gelagert werden. Die sollten nicht beladen oder gegeneinander gestützt werden.
  • Produkte mit Dekorationen dürfen in der Transportverpackung nicht länger als 7 Tage ab Lieferdatum liegenbleiben.
  • Holzfenster sollten senkrecht gelagert werden. Sie dürfen nicht beladen oder gegeneinander gestützt werden.
  • Wir empfehlen nicht, die Bauteile bereits dann einzubauen, wenn am Standort noch Bau- oder Reparaturarbeiten laufen. Sollte es aber unvermeidbar sein, muss man diesen Bauteilen besondere Aufmerksamkeit schenken.